Stadt Waldeck passt Satzungen zu Wasser, Abwasser, Müll an
Hausbesitzer zahlt Anschluss
Waldeck – Waldeck – Wenige Wochen nach der beschlossenen Gebührenerhöhung für Abfall, Entwässerung und Wasser befasste sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit den entsprechenden Satzungen und brachte Nachträge mit Änderungen auf den Weg. Sie treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemäß der Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds wurden die Satzungen überprüft, dabei standen auch Änderungen in der Gesetzgebung im Fokus.
Bei der Wasserversorgung und bei der Entwässerungssatzung wurde eine Änderung bei den Kosten für Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung von Hausanschlussleitungen von der Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze auf einer Länge von maximal zehn Metern vorgeschlagen. Diese Kosten wurden bisher von der Stadt getragen, obwohl die Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung – beginnend an der Abzweigstelle bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung – in der Verantwortung des Grundstückseigentümers stehen. Im Sinne des Verursacherprinzips soll dieser Aufwand künftig angepasst an die aktuelle Rechtsprechung auf den Grundstückseigentümer übergehen.
Bei einem Wasserrohrbruch übernimmt ohnehin die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparaturarbeiten und deckt meist auch sämtliche Zu- und Ableitungsrohre der Leitungen mit ab, hieß es in der Begründung der Verwaltung zur Beschlussvorlage.
Bei der Beratung in den beiden Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wurde diese Neuregelung abgelehnt. Jürgen Schanner (Grüne) sprach von einer „gravierenden Änderung“. Strittig war dies auch im Stadtparlament. Der Vorschlag des Magistrats gehe zwar nach dem Verursacherprinzip, „aber wir haben festgestellt, dass viele Versicherungen dies nicht abdecken“ gab Michael Keller (CDU) zu bedenken. Auf seinen Antrag wurde die Änderung in der Versicherungspflicht einstimmig abgelehnt.
Beim Abfall wurde der sogenannte Behälterservicevorgang bislang nicht in der Kalkulation der Gebühren berücksichtigt, für den der Abfuhrunternehmer der Stadt Waldeck neuerdings eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro in Rechnung stellt. Diese Kosten werden laut Sitzungsvorlage „inklusiv eines kleinen Verwaltungskostenzuschlags“ dem Verursacher weiterberechnet. Nur bei der kostenlosen Windeltonne wird diese Servicegebühr von der Stadt übernommen – dieser Antrag von Michael Keller (CDU) wurde einstimmig beschlossen.
CONNY HÖHNE
2024 WLZ 07. 12