XXII 24. 4. „Endlich wieder in ruhigem Fahrwasser“ Jahreshauptversammlung am Freitag, den 26. 4. 2019, 19,00 Uhr, in der Alten Molkerei Höringhausen.
Einladung der Jagdgenossenschaft Höringhausen zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 26. 4. 2019,
19,00 Uhr, in der Alten Molkerei Höringhausen.
Endlich wieder in ruhigem Fahrwasser
Neuer Vorstand Neue Reviere
Mit nicht wenigen Veränderungen hatte die Höringhäuser Jagdgenossenschaft in den vergangenen drei Jahren fertig zu werden.
Fast dreißig Jahre hatte Herbert Dreier das Amt des Jagdvorstehers inne gehabt, bis er 2016 ausschied.
Es waren drei Jahrzehnte, in denen es dank seiner immer auf Konsens bedachten Art der Geschäftsführung nie zu ernsthaften Auseinandersetzungen zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern gekommen sei, so Herbert Dreiers Nachfolger Ulrich Stanek in seiner Würdigung des zu Verabschiedenden.
Auch Ulrich Stanek erwies sich als Glücksfall für die Höringhäuser Jagdgenossenschaft. Zugleich Jagdpächter und Jagdgenosse war er mit Jagd, Hege und Pflege des Wildes, vor allem aber mit jagdrechtlichen Fragen bestens vertraut, was der Jagdgenossenschaft in großem Maße zugute kam. Leider war ihm nur eine kurze Amtszeit vergönnt: Ganze zehn Monate leitete er die Geschicke der Jagdgenossenschaft, bis ihn eine heimtückische Krankheit dahinraffte, und Bürgermeister Feldmann zu Beginn des Jahres 2017 als Notjagdvorstand die Geschäftsführung der Genossenschaft vorübergehend übernahm.
Viele Aufgaben
Am 01.04.2017, zu Beginn des Jagdjahres 22017/18 also ,dann die Wahl eines neuen Vorstands mit Sebastian Wendorff an der Spitze. Auf ihn und seine Mitstreiter wartete eine ganze Reihe von Aufgaben: Neue Pachtverträge mußten geschlossen werden, die veraltete Satzung war zu überarbeiten. Wichtig auch die Erstellung eines aktuellen Jagdkatasters mit einem auf den neuesten Stand gebrachten Verzeichnis der bejagbaren Flächen und deren Eigentümer.
Neueinteilung der Reviere
Vornehmlich aber war der Vorstand mit der Neueinteilung der Reviere befaßt. Sie war nötig geworden, weil die Fürst-zu-Solms-Lich´sche Forstverwaltung mit Ende der Pachtperiode aus der Höringhäuser Genossenschaft ausscheiden wollte. Man wolle, so die Begründung, „auf fürstlichem Holzboden“ die Jagd wieder selber ausüben, der zu starke Wildverbiß mache dies erforderlich. Mehrere Aus- und Eingliederungen von Flächen waren für diese Neuordnung erforderlich, wobei die Jagdgenossenschaft und die Fürstliche Forstverwaltung von verschiedenen Voraussetzungen ausgingen, bis der Landkreis Waldeck-Frankenberg die Reviergrenzen festlegte und sofortigen Vollzug anordnete. Gegen diese Verfügung erhob die Fürstliche Forstverwaltung Einspruch und erhob beim Verwaltungsgericht in Kassel Klage. Es folgte ein Gütetermin, zu dem die Jagdgenossenschaft beigeladen war, dann ein weiterer Termin mit einem jagdkundigen Richter vor Ort und schließlich am 23. November 2018 das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel, in dem die Verfügung des Landkreises, die weitgehend den Vorstellungen der Jagdgenossenschaft entspricht, für rechtens erklärt wurde.
„Ein faires Urteil, mit dem die Höringhäuser Jagdgenossen, die Jagdpächter, aber auch die Fürstliche Forstverwaltung gut leben können sollten“, so Jagdvorsteher Sebastian Wendorff. Die neue Satzung und auch das aktualisierte Jagdkataster könnten bei ihm eingesehen werden. Wichtig für die Arbeit des Vorstands sei aber auch, dass alle Änderungen in den Besitzverhältnissen und die aktuellen Bankverbindungen zeitnah bei ihm angezeigt würden. Nur dann sei zukünftig eine reibungslose Auszahlung der Pachterträge gewährleistet.
Bernd Schlieter
Einladung der Jagdgenossenschaft Höringhausen zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 26. 4. 2019,
19,00 Uhr, in der Alten Molkerei Höringhausen.
TAGESORDNUNG:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totenehrung
3. Verlesung des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
vom 06.04.20184. Bericht des Jagdvorstandes
5. Bericht der Kassenprüfer
,
6. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer,7. Mediationsverfahren
8. Verschiedenes
Eigentumsveränderungen an bejagdbarer Fläche und Änderungen der Bankverbindung sind spätestens bis zum 16. März 2020 dem Jagdvorstand oder der Stadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, zu melden und nachzuweisen.
Der Jagdvorsteher,
Sebastian Wendorff
Kassenbericht
Die Jagdgenossenschaft Höringhausen ist seit dem Jagdjahr 2017/18 für eine Fläche von 1288,83ha Feld und Wald und für 230 Jagdgenossen zuständig.
Dies spiegelt des neuen, vom Amt für Bodenmanagement erstellten Jagdkatasters, wider.
Vor 2017 waren es1853,89 ha und 118 Jagdgenossen.
Es hatte zur Folge, daß die vorhandene Liste der Sammelüberweisung nicht mehr stimmte. Ca. 30 Jagdgenossen schieden aus, für über 100 neue Jagdgenossen mußten Kontonummern gesucht werden.
Das ist nicht Aufgabe des Vorstandes, sondern nach der Satzung müssen die Jagdgenossen Veränderungen am Eigentum nachweisen und die Kontonummer angeben.