2024 WLZ 31. 10. Drei Windkraftanlagen genehmigt

246 Meter hohe Masten sollen in der Sachsenhäuser Gemarkung entstehen

Energie aus Windkraft: Drei Anlagen hat das RP Kassel in der Gemarkung Sachsenhausen genehmigt. Foto: Archiv

Waldeck-SachsenhausenDas Regierungspräsidium in Kassel hat den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Sachsenhausen genehmigt. Damit können drei Anlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 246 Metern und einer Nennleistung von 5,56 MW je Anlage in der Gemarkung Sachsenhausen gebaut werden.

Die Vorhabenträgerin hatte laut RP im Dezember 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat für Immissions- und Strahlenschutz eingereicht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen, informiert das Regierungspräsidium. Die Genehmigungserteilung wird im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Hintergrund: Generell ist für Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Zuständig sind die Immissionsschutzdezernate des RP Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP durch weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst. Insbesondere geht es um die Regionalplanung mit dem Teilregionalplan Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche.

Die Obere Naturschutzbehörde ist mit Natur- und Artenschutz bei Flächenausweisung und Genehmigung eingebunden.

In der Planungsregion Nord/Osthessen sind nach Angaben des Kasseler Regierungspräsidiums zwei Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. red