XV….Protokoll der 5. öffentlichen Höringhäuser Ortsbeirat-Sitzung am 16. Januar 2017

Tagesordnungspunkte:

  1. Antwortschreiben des Magistrates zum Protokoll der 4. OB-Sitzung vom 17.11.2016
  2. Benutzungsgebühren Dorfscheune
  3. Teichanlage an der Walme
  4. Städtischer Spielplatz Nähe Grundschule
  5. Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP)
  6. Verwendung der Verfügungsmittel 2017
  7. Verschiedenes

Herr Uwe Wagner eröffnet die Versammlung mit der Begrüßung der Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1: Der Magistrat der Stadt Waldeck hat zum Protokoll des Ortsbeirates Höringhausen folgende Anmerkungen bzw. Anregungen:
Zu Top 1 (Festscheune)
Dem Magistrat der Stadt Waldeck fehlen hier noch entsprechende Un­terlagen seitens des Ortsbeirates. In einem Gespräch vom 09.11.2016 zwischen der Verwaltung sowie dem Ortsvorsteher sollte dies auf den Weg gebracht worden sein,
Zu Top 2 (Toilettenanlage Bürgerhaus)
Mit den im Haushalt zur Verfügung stehenden 30.000,00 € wird die Sa­nierung der Toilettenanlagen, so wie vom Ortsbeirat auch vorgesehen, j umgesetzt. Der Betrag ist nicht zu überschreiten. i Zu Top 4 (Verfügungsmittel 2016)
Es ist zu klären, in welches Eigentum die dann zu beschaffende Kühltruhe übergeht.
Hierzu bitte eine kurze Information seitens des Ortsbeirates, wie hoch der Kaufbetrag respektive Zuschussbetrag für die Kühltruhe ist.

TOP 2 Die Stadt Waldeck bittet folgende Fragen zu klären.

  1. Die Höhe der Benutzungsgebühren für nicht Ortsansässige,
  2. Die Höhe der Benutzungsgebühren für Veranstaltungen die über mehrere Tage dauern.
  3. Soll für die Nutzung der Toiletten im Bürgerhaus eine gesonderte Gebühr erhoben werden?
  4. Soll sich der Hausmeister des Bürgerhauses um die Vermietung der Dorfscheune kümmern?
  5. Sind die Nebenkosten (Wasser, Kanal, Strom) nach dem tatsäch­lichen Verbrauch abzurechnen?
  6. Die Gebühr von 40,00€ je Veranstaltung erscheint zu niedrig.
    Beschlussvorlage:
  7. Die Dorfscheune und der Dorfplatz können nur von ortsansässi­gen Vereinen und für private Veranstaltungen angemietet werden. Uber die Vermietung an nicht ortsansässige Vereine wird von dem Ortsbeirat im Einzelfall entschieden.
  8. Die Benutzungsgebühr beträgt bei einer mehrtägigen Veranstal­tung 40,- € pro Tag plus Nebenkosten in Höhe von 10,- E für die Toilettennutzung.
  9. Die Toilettenanlagen sind nach der Veranstaltung durch den Be­nutzer zu reinigen.

Für die Benutzung der Toiletten werden von dem Veranstalter 10,-€ erhoben.

  1. Der Hausmeister des Bürgerhauses, Herr Joachim Berthold, wird die Vermietung der Dorfscheune übernehmen. Er ist für die Übergabe und Abnahme der Dorfscheune und der Toilettenanlagen, sowie für die Annahme der Benutzungsgebühr und der Kaution zu­ständig.
  2. Die Nebenkosten (Wasser, Kanal, Strom) sind in der Mietpau­schale enthalten.
  3. Dem Ortsbeirat erscheint die Erhebung einer Mietpauschale in Höhe von insgesamt 50,-€ (40,-€ pro Tag u. 10,-€ für Nebenkosten) als angemessen.

Die Aufwandsentschädigung des Hausmeisters könnte im Rahmen der Stundenabrechnung durch die Stadt Waldeck abgedeckt wer­den.

  1. Vor Beginn der Veranstaltung ist von dem Mieter eine Kaution in Höhe von 150,-€ zu hinterlegen.
  2. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Mieter die Dorf­scheune besenrein zu hinterlassen, und die Entsorgung des ange­fallenen Mülls zu veranlassen.

Abstimmung Ja : 8, Nein : 1, Enthaltung :0

TOP 3 Nach Information der Stadt Waldeck hat die SPD mitteilen lassen, dass sie die Bewirtschaftung des Teiches nicht übernehmen kann.

Auch die Stadt Waldeck sieht keine Möglichkeit diesen Teich dauerhaft zu unterhalten und bietet folgende Möglichkeiten an:

  1. ) Der Teich wird, so wie er jetzt ist, seinem Schicksal überlassen und verwildert.

Konkret bedeutet dieses jedoch auch, dass in der Zukunft keine Möglichkeit der Wiederherzurichtung besteht.

  1. ) Nach Aufsuchen der entsprechenden Quellen eine Umleitung dergestalt zu installieren, dass der vorhandene Teich trockengelegt werden kann.

Die Stadt Waldeck bittet um eine Stellungnahme des Ortsbeirates zu diesem Vorhaben bzw. zu dem Teich abzugeben.

Nach umfangreicher Diskussion im OB zeigte sich: Die Teichanlage wird zur Zeit noch von dem Ortsverein der SPD in Höringhausen gepflegt. Eine Säuberungsaktion ist bereits für GB den 18.02.2017 vorgesehen.

Aus Sicht des OB ist der Teich für Höringhausen aufgrund seines hi­storischen Hintergrundes von besonderer Bedeutung. Es sollte eine weitere Bewirtschaftung erfolgen.

Eine endgültige Stellungnahme des Ortsbeirates erfolgt erst nach Durchführt eines Ortstermins, an dem die Vertreter der Stadt Waldeck, die örtliche Feuerwehr, der Ortsverein der SPD, der Nabu, die , AG „Wir für Höringhausen“, als auch die Mitglieder des Ortsbeirates teilnehmen werden.

TOP 4 Mitarbeiter des städtischen Bauhofes haben am 06.12.2016 verschiedene Spielgeräte auf dem Spielplatz der Grundschule abgebaut, die zuvor durch den zuständigen Gutachter bemängelt wurden.

Die Entfernung dieser Geräte war unumgänglich, weil gerade in den Holz­bauteilen erhebliche Mängel zum Vorschein kamen, zudem fehlte an der Reckanlage und Spielturmkombination der notwendige Fallschutz.

Zur Zeit stehen dort noch 3 Spielgeräte, die sich auf dem Schulgelände befinden.

Der Förderverein der Grundschule bittet um die weitere Bereitstellung des Bolzplatzes auf städtischem Grundstück, sowie um Überlassung der Fläche, auf dem die Spielgeräte zurückgebaut wurden.

Der Förderverein signalisiert die Bereitschaft zur Pflege der vorgenannten Flächen.

Evtl, könnte sich die Jugendhilfe e. V. Lets go hier mit einbringen.

Mit der Aufstellung eines neuen Spielgerätes und deren Wartung wird man sich nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachdienst des Land­kreises Waldeck Frankenberg auseinandersetzen.

TOP 5 Im kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes und des Bundes (KIP) wurden folgende Investitionen aufgenommen.

Erneuerung der Eingangstüren des Bürgerhauses, 25.000,- €

Erneuerung des Hallenbodens im Bürgerhaus,        15.000,-€

Sanierung der losen Pflastersteine in der Kirchstraße, 50,000,-€

Erneuerung der Elektrik im Bürgerhaus.                     15.000,-€

TOP 6 Von den restlichen Verfügungsmitteln für das Jahr 2016 wur­den Pflanzen für das Beet an der Hauptstraße, Rundbalken für die Abgrenzung an der Bocciabahn und einen Teil des Kaffeegeschirrs für das Bürgerhaus angeschafft.

Die Verwendung der Verfügungsmittel für das Haushaltsjahr 2017 wird der OB in der nächsten Ortsbeiratssitzung festlegen.

TOP 7 1 Die Sanierungsarbeiten der Toilettenanlage beginnen nach dem 18.03.2017

TOP 7 – II Die Beleuchtungsrichtung der Strahler am Herrenhaus sollte geändert werden.

TOP 7 – III Die Erstellung einer Neubürgerbroschüre für Höringhausen wird vorgeschlagen.

TOP 7 – IV Nach der Ortsbesichtigung des Eichenwegs wurde beschlos­sen eine Eiche zu fällen.

TOP 7 – V Die Spülmaschine in der Küche des Bürgerhauses muß ent­kalkt werden.

OV Wagner bedankt sich bei allen Anwesenden und schließt die Sitzung

Ortsvorsteher        Protokollführer        (

Uwe Wagner          Udo Hamm