XIX 2021 WLZ 10. 09. MGV Höringhausen erinnert an die Jahreshauptversammlung am 18. 09. 21

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Redaktioneller Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet der MGV 1865 Höringhausen darauf, personenbezogene Substantive außer in der männlichen immer auch in der weiblichen Form zu verwenden. Mit der männlichen Wortform sind stets beide Geschlechter gemeint.

 Liebe Vereinsmitglieder*innen,

angesichts der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens in Hessen können zurzeit Versammlungen im Innenbereich durchgeführt werden. Weiterhin bleibt aber verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, oberstes Gebot.
Die nachfolgenden Hinweise gelten für den öffentlichen Raum und beziehen sich auf die am 25. Juni 2021 in Kraft getretenen CoSchuV vom 19. Juni 2021 (GVBl. S. 282) in der Fassung der am 19. August 2021 in Kraft tretenden Änderungen durch Art. 1 der zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung vom 17. August 2021 (GVBl. S. 386).

  • Jeder/e Teilnehmer*in ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu weiteren Personen ist einzuhalten.
  • Eine Teilnahme an der Sitzung darf nur erfolgen, wenn der/die Teilnehmer*in geimpft, genesen oder getestet ist (3-G-Regel) und keinerlei Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. keinerlei Erkältungssymptome aufweist. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
  • Beim Betreten des Bürgerhauses ist bis zur Einnahme eines Sitzplatzes eine OP-Maske oder Schutzmaske des Standards FFP2 zu tragen. Beim Verlassen des BGH ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die Teilnehmer werden gebeten, die Toiletten nur einzeln zu benutzen.
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erfasst.
  • Auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung wird geachtet.
  • Im Anschluss an die Sitzung wird kein Essen gereicht, während der Versammlung stehen aber Kaltgetränke zur Verfügung.
  • Jeder Teilnehmer*in bekommt einen eigenen Stuhl mit jeweils 1,5 m Abstand zum Sitznachbarn. Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion wird bereitgestellt.
  • Wir hoffen, die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen als Präsenzveranstaltung im BGH durchführen zu können und freuen uns, trotz aller Corona bedingten Auflagen, auf eine rege Beteiligung.