XIX 2020 02.07. Corona und Chorsingen

Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Mitglieder,

seit nunmehr sechzehn Wochen haben wir keine Chorproben im BGH Höringhausen durchführen können. In einigen Bundesländer ist inzwischen das Chorsingen wieder erlaubt. Hier dürfen Chöre seit dem 20. Mai wieder proben, sofern vor der ersten Probe das Sicherheits- und Hygienekonzept von den zuständigen Ämtern in den Kommunen genehmigt wurde.In Hessen (Stand 22. Juni 2020) gilt nach wie vor:
„Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in einer Gruppe von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Begrenzungen sind nach wie vor erforderlich, um das Infektionsgeschehen weiter zu verlangsamen.
Es wird dringend empfohlen, auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen zu verzichten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

Heute hätten wir die letzte Chorprobe vor der Sommerpause sicherlich mit einem geselligen Abschluss verbunden. Damit die Chorproben wieder zur Normalität werden, brauchen wir Geduld und Zusammenhalt.

In der Hoffnung, dass das Chorsingen im Bürgerhaus Höringhausen nach der Sommerpause wieder möglich ist,
verbleibe ich mit freundlichen Sängergrüßen

MGV 1865 Höringhausen

singendes, klingendes Waldecker Land

  1. Vorsitzender Bruno Mecke

Hauptstraße 13

34513 Waldeck-Höringhausen

05634/6042

0157-70263595

info@mgvhoeringhausen.de

http://www.mgvhoeringhausen.de

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