2023 WLZ 07. 10. Reiherbach soll wieder wild werden
Renaturierung mit Fördergeld: Parlament gibt 50 000 Euro für Planung frei
Zugewachsen: Der Reiherbach, in dem sich einst Forellen wohlfühlten, ist an vielen Stellen kaum noch als fließendes Gewässer zu erkennen. Foto: Conny HöhneWaldeck – An Werbe, Netze und Watter sind Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Gewässerbiologie bereits weit voran geschritten. Jetzt geht es auch beim Reiherbach los. Das Stadtparlament gab einen Sperrvermerk im Haushalt über 50 000 Euro frei für die notwendigen Planungen, um das Projekt im Rahmen des Förderprogramms „100 wilde Bäche“ umzusetzen.Bis 2027 sollen Gewässer in einem „guten Zustand“ sein. So sieht es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) unterstützt Kommunen bei der Renaturierung von 100 Bächen in Hessen. Die Stadt Waldeck hatte in 2022 den Zuschlag für die Aufnahme des Reiherbachs in das Programm erhalten. Gespräche mit dem Fachdienst Umwelt folgten, über die HLG wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Fest steht bereits: Die vorliegenden Planungen aus den Jahren 2012 bis 2014 zur Renaturierung müssen komplett überarbeite werden.Nach den gesammelten Erfahrungen bei anderen Renaturierungsprojekten im Land wurden nämlich die Handlungsziele verändert. Hauptaugenmerk liegt auf Maßnahmen, die zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und Amphibien dienen.Ziel ist es, einen Uferschutzstreifen von zehn Metern herzustellen. Sollte das die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu stark einschränken, kann der Streifen auf fünf Meter reduziert werden. In den Sitzungsunterlagen der Stadtverwaltung heißt es: „Ein solches Vorgehen kann insbesondere in der beengten Tallage zwischen B 485 und L 3200 Berücksichtigung finden.“ Grunderwerb soll möglichst auf Basis eines freiwilligen Landaustauschs erfolgen.Ausführlich hatte der Ausschuss für Planung, Bau und Umwelt über die Renaturierung beraten. Vorsitzender Philipp Litschel berichtete im Parlament von einer einstimmigen Beschlussempfehlung auf Grundlage folgender Punkte: Die Stadt entscheidet über alle Planungs- und Ausführungsaktivitäten, die Verbesserung der Durchgängigkeit bleibt priorisiertes Ziel, Schutzstreifen werden in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt. Wehre werden zurückgebaut, Kreuzungsbauwerke wie Brücken können gefördert werden. Das Parlament folgte der Empfehlung, gab den Sperrvermerk frei. Damit werden Vorplanung, Genehmigungs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung vorangetrieben. Laut Litschel sollten für 2024 rund 60 000 Euro für Grunderwerb im Etat eingeplant werden, falls Verkaufsbereitschaft bestehe. Die Gesamtkosten für das Projekt reduzierten sich durch Verzicht von einigen Maßnahmen um 205 000 Euro auf nunmehr rund 755 000 Euro. Litschel geht von einer Förderquote von 70 bis 90 Prozent aus. höh