2024 WLZ24. 01. Reiherbach wird echter Bach

Stadt Waldeck geht nächsten Schritt zur Renaturierung

Hindernisse wie dieses Wehr verschwinden im Zuge der Umgestaltung des Reiherbachs. Organismen sollen sich in ihm und in seinem Umfeld barrierefrei bewegen können, wie es bei nicht regulierten Bächen der Fall ist. Foto: Stadt Waldeck/pr
Waldeck – Um die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, lässt die Stadt Waldeck den Reiherbach in Nieder-Werbe und Sachsenhausen renaturieren. Im ersten Schritt hat sie einen Fachplaner beauftragt, der Vorschläge für die naturnahe Gestaltung des Reiherbachs erarbeitet.
Das Planungsbüro, die zuständigen Behörden und die Stadt Waldeck besichtigen dazu das Gewässer in den nächsten Wochen und machen sich ein Bild, welche Grundlagen zur Verfügung stehen, um später die Bagger entsprechend in Marsch zu setzen. Wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes ist das Wiederherstellen eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie der Ufer und benachbarter Auen. Besonders im Fokus steht dabei, dass Lebewesen den Bach und sein Umfeld barrierefrei durchwandern können. Darüber hinaus sollen die Strukturen und das Umfeld des Gewässers allgemein verbessert werden.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat 2000 in Kraft formuliert als eines ihrer Ziele das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Stadt Waldeck ist für den Unterhalt des Reiherbachs und damit für das Befolgen der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Spätestens 2027 will die EU die von der Rahmenrichtlinie gesetzten Vorgaben in der Union umgesetzt sehen.
Um das in Hessen zu gewährleisten, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten, legte das Land 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ auf.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs hat sich die Stadt Waldeck mit dem Reiherbach beworben und wurden mit weiteren rund 150 Kommunen für das Programm ausgewählt. Die Kosten für die Renaturierung werden bis zu 95 Prozent vom Land übernommen.
Im Zuge der Teilnahme erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie von der Planung bis zum Bau und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.
Weitere Infos gibt es im Internet unter www.wildebaechehessen.de.  red