2024 WLZ 13. 04. In Haft wegen Brandstiftung

47-Jähriger soll Ostern Feuer in Höringhäuser Haus gelegt haben

Waldeck – Waldecker Feuerwehren retteten am Abend des Ostersamstags in letzter Sekunde vier Kinder und zwei Erwachsene aus dem zweiten Stock eines brennenden Hauses. Gestern gaben Staatsanwaltschaft und Polizei bekannt: Ein 47-jähriger Mitbewohner der sechs soll das Feuer gelegt haben im Hochparterre des Mehrfamilienhauses in der Höringhäuser Hauptstraße. Er sitzt seit Freitag in Haft.

Der Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung kam der Kripo Korbach demnach noch am Ostersamstag im Zuge ihrer Ermittlungen. Das Feuer war von der Wohnung im Erdgeschoss ausgegangen, in dem der 47-Jährige lebte. Von ihm fehlte allerdings jede Spur und er blieb für die Polizei bis auf Weiteres unauffindbar.

Am Donnerstag meldete dann ein Korbacher Immobilieneigentümer der Polizei, dass sich im Keller seines Mehrfamilienhauses ein unbekannter Mann unberechtigt aufhalte. Es war, wie sich herausstellen sollte, der gesuchte 47-jährige Tatverdächtige. Der mutmaßliche Brandstifter von Höringhausen hatte sich laut Staatsanwaltschaft und Polizei gewaltsam Zutritt zu dem Keller verschafft, sich wohnlich eingerichtet und die Elektrik manipuliert, um mit Strom versorgt zu sein. Als die Polizeistreife ihn kontrollieren wollte, verweigerte der Mann die Angaben zu seiner Person. Er wehrte sich gegen die Beamten, die ihn in Gewahrsam nahmen, um seine Identität festzustellen. Dabei wurde ein Polizist verletzt.

Nachdem auf dem Revier klar geworden war, dass es sich bei dem aufgefundenen Mann um den Tatverdächtigen von Höringhausen handelt, wurde der 47-Jährige offiziell vorläufig festgenommen. Am Freitag stellte die Staatsanwaltschaft Kassel den Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr, da dem Mann keine eigene Wohnung mehr zur Verfügung steht. Die Haftrichterin des Amtsgerichts Korbach folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ den Untersuchungshaftbefehl, der den Höringhäuser hinter Schloss und Riegel brachte.

Die Ermittlungen gegen ihn dauern an. Als Folge aus den Geschehnissen im Korbacher Keller laufen nun, ergänzend zum Verdacht der schweren Brandstiftung, weitere Verfahren gegen ihn: wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Entziehung elektrischer Energie sowie Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.  su