2024 WLZ 07. 10. Mehr Geld für Waldecks Vereine
Stadtverordnete beschließen neue Zuschuss-Richtlinien
Auch das Akkordeonorchester Höringhausen könnte künftig profitieren. Die Stadt Waldeck bezuschusst neue Instrumente ab 500 Euro Einzel-Anschaffungspreis mit bis zu 1000 statt bisher 200 Euro. Foto: Fischer/Archiv
Waldeck – Neue Richtlinien für die Vereinsförderung hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig auf den Weg gebracht. Damit soll das Vereinsleben unterstützt und gleichzeitig eine Grundlage für eine gerechtere Verteilung der Zuschüsse geschaffen werden.
Gemäß der Richtlinien werden ortsansässige Vereine durch direkte Zuschüsse oder die Bereitstellung von Übungsräumen und subventionierten Dienstleistungen gefördert. Ein Arbeitskreis hat das neue Regelwerk in mehreren Sitzungen aufgestellt. Zum Vergleich wurden auch Richtlinien in anderen Kommunen herangezogen.
Im Stadtparlament wurde unter der Leitung von Parlamentsvorsteherin Anni Maria Berthold ein Änderungsantrag der CDU beschlossen. Danach werden langlebige und besondere Sportgeräte, Musikinstrumente, Ausstattung und Einrichtung ab einem Einzelanschaffungswert von 500 Euro mit einem Zuschuss von zehn Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 1000 Euro, gefördert. Bisher lag die Höchstgrenze bei 200 Euro.
Keller begründete das Anheben der Fördersumme mit kostspieligen Investitionen, zum Beispiel in Vereinspferd, Rasenmäher oder Gewehr. „Da wären 200 Euro zu wenig.“
Martin Merhof (FDP) berichtete zufrieden aus dem Arbeitskreis: „Mit diesem Ergebnis wurde etwas erreicht, was auch gewissermaßen ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Waldeck ist.“
Viele Punkte, die bisher nicht geregelt waren, seien aufgegriffen worden. Zum Beispiel: Unterstützung von Vereinen mit eigenen Liegenschaften. Diese Vereine seien mit den bisherigen Fördersätzen „doch sehr allein gelassen worden“. Insbesondere was Heiz- und Lüftungstechnik angeht, seien hier in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen zu schultern.
Für SPD, FDP, Grüne und FWG beantragte Merhof, dass von den Förderempfängern das uneingeschränkte Eintreten für eine freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erwartet wird. Das wurde einstimmig so beschlossen. höh