2023 WLZ 04. 10. Illegal Flüchtlinge transportiert

Vier Männer wegen bandenmäßiger Schleuserei angeklagt VON PETER KILIAN

Korbach/Kassel – Wegen bandenmäßiger Schleuserei stehen vier Männer aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und Bayern vor dem Landgericht Kassel. In zwölf Fällen wird zwei Syrern und jeweils einem Angeklagten aus dem Irak und dem Iran vorgeworfen, illegal Flüchtlinge über die Grenze von Österreich nach Deutschland gebracht zu haben.
Staatsanwältin Hartwig-Asteroth hielt einem bereits in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten aus Korbach vor, mit zu den Köpfen dieser Bande gehört und die Taten maßgeblich organisiert zu haben. So wurden die benötigten Transporter zumeist in Kassel angemietet, um damit die ohne Aufenthaltsgenehmigung ausgestatteten Flüchtlinge nach Deutschland zu fahren.
Wie aus der Anklage weiter hervorging, wurden auf diese Weise knapp 120 Personen illegal über die Grenze gebracht. Zumeist seien die Flüchtlinge, bei denen es sich vorwiegend um syrische Staatsbürger handelte, in Wien aufgenommen worden, ehe die Fahrt nach Deutschland führte.
Aber auch von Ungarn oder von Serbien aus gingen die Schleuserfahrten nach Deutschland, führte die Staatsanwältin aus. Da in einigen Fällen nicht genügend Sitzplätze für die aufgenommenen Flüchtlinge zur Verfügung standen, habe man zum Teil das Leben der illegalen Einwanderer aufs Spiel gesetzt.
Zwischen sieben und 27 Flüchtlinge wurden von den Angeklagten in aller Regel in größeren Autos oder Kleinbussen transportiert. Etwa 90 000 Euro hätten die Schleuser auf diese Weise eingenommen. Manche der Fahrten endeten auch nicht in Deutschland, sondern es ging noch weiter in die Niederlande.
Eigentlich sollte der erste Verhandlungstag nach dem Verlesen der Anklageschrift beendet werden, so hatte der Vorsitzende Richter Quandel zum Prozessauftakt angekündigt. Jedoch zog sich die Sitzung danach noch einige Stunden hin, da trotz aller Bemühungen keine weiteren Sitzungstermine gefunden wurden.
Angesichts der vier Angeklagten, die alle mit eigenen Rechtsanwälten erschienen waren und dem engen Terminkalender der Kammer, war es nicht möglich, weitere Verhandlungstage zu finden, die allen Beteiligten passten. Verkompliziert wurde die Lage auch noch dadurch, dass der Gesetzgeber bestimmte Fristen vorgibt, in denen die Verhandlungen fortgesetzt werden müssen.

Verfahren für dieses Jahr ausgesetzt
Nach mehreren Beratungspausen und Unterbrechungen einigte man sich schließlich darauf, das Verfahren für dieses Jahr auszusetzen. Das hatte für zwei Angeklagte, die beide seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen, zur Folge, dass die Haft aufgehoben wurde. Da allerdings gegen den jüngeren eine sogenannte Auslieferungshaft aus Österreich angeordnet worden war, kam er nicht auf freien Fuß. Die Verhandlung soll dann 2024 wieder aufgenommen werden.  kil