2022 WLZ 16. 09. Gebühren steigen in Etappen
Ab 2023 mehr zahlen für Niederschlagswasser für versiegelte Flächen
VON CONNY HÖHNE
Waldeck – Gebührenerhöhungen stehen den Waldeckern 2023 ins Haus. Um 23 Cent auf 2,41 Euro pro Kubikmeter steigt der Wasserpreis an. Die Gebühr für Niederschlagswasser für versiegelte Flächen sollte nach Empfehlung eines Fachbüros sogar mehr als verdoppelt werden. Diesem Vorschlag folgt aber das Stadtparlament in seiner Sitzung in der Stadthalle in Sachsenhausen nicht.
Die städtischen Gebührenhaushalte sollen rechtssicher und transparent kalkuliert werden. Vor diesem Hintergrund wurden bereits in 2021 die Abwassergebühren neu berechnet. „Das aktuelle Ergebnis des Haushaltsvollzugsberichts macht deutlich, dass die Kalkulation absolut realistisch war“, heißt es in den Sitzungsunterlagen der Verwaltung. Weitere Gebührenhaushalte sind auf dem Prüfstand.
Im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen besteht derzeit kein Anlass, die Gebühren zu ändern. Bei Wasser- und Abwassergebühren sieht das Fachbüro aber Handlungsbedarf. Derzeit wird eine Gebühr von 25 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche erhoben. Diese Berechnung geht von einem städtischen Anteil in Höhe von 550 000 Euro für öffentliche Flächen aus. Die aktuelle Kalkulation weist aber nur einen öffentlichen Aufwand von rund 427 000 Euro auf. Auf dieser Grundlage wird eine reale Niederschlagsgebühr von 55 Cent pro Quadratmeter errechnet.
Bei den Wassergebühren hat sich eine erforderliche Erhöhung schon in den Vorjahren abgezeichnet. Der rasante Anstieg bei der Niederschlagsgebühr überrascht indes die Stadtverordneten. Die Erhöhung „erschien uns zu massiv“, skizziert Finanzausschussvorsitzende Anni Berthold (CDU) das Ergebnis der Beratungen. Aus dem Ausschuss kam der Vorschlag, die Erhöhung gestaffelt auf den Weg zu bringen.
An den 55 Cent stoßen sich auch in der Stadtverordnetenversammlung Sprecher mehrerer Fraktionen. „Das ist nicht nachvollziehbar aus unserer Sicht“, sagt Martin Merhof (FDP). Er sieht keinen Grund, das bewährte Berechnungsmodell zu ändern. Die bisherige Kalkulation sei nie bemängelt worden, und „wir kommen mit dem Geld, so wir es kalkuliert haben, aus“. Wenn ein Auftrag erteilt wird, um die Kalkulation überprüfen zu lassen, „dann muss man auch damit rechnen, dass man eine Antwort bekommt, die einem nicht gefällt“, merkt Jürgen Schanner (Grüne) an. Betroffene hätten noch die Chance, ihre Flächen zu entsiegeln. Schanner spricht sich für eine stufenweise Erhöhung auf 35 Cent in 2023 und 45 Cent in 2024 aus. „Danach muss man schauen, ob man auf 55 Cent gehen muss.“ Dem schließt sich Michael Keller für die CDU an und befürwortet einen Anstieg um zehn Cent in diesem und im nächsten Jahr.
„Das Stufenmodell ist der richtige Weg, um eine rechtssichere Kalkulation im Gebührenhaushalt zu erreichen, der sich deckt“, meint Christian Baureis (FWG). Latif Hamamyeh Al-Homssi (SPD) kritisiert die im Vorfeld der Parlamentssitzung äußerst knapp bemessene Zeit zur Beratung. Sein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss wird aber bei 16 Gegenstimmen abgelehnt.
Die gestaffelte Erhöhung auf 35 und später auf 45 Cent wird bei drei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen beschlossen. Bei zwei Gegenstimmen wird höhere Wassergebühr „abgesegnet“. Die Abwassergebühr bleibt 5,10 Euro pro Quadratmeter. Dagegen stimmen zwei Abgeordnete. ➔ ARTIKEL UNTEN
Ein Drittel des gesamten Etats
Die fünf Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Friedhofs- und bestattungswesen sowie Kindergärten und Jugendeinrichtungen machen mit insgesamt 5,2 Millionen Euro fast 32 Prozent des Gesamtetats der Stadt Waldeck aus.
Bisherige Kalkulationen der einzelnen Gebührenhaushalte sind nach Einschätzung des Magistrats häufig mangelhaft und halten vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte einer juristischen Überprüfung kaum stand.
Zudem werden meist die bestehenden finanziellen Spielräume bei der Gebührenberechnung nicht ausgeschöpft.
Angesichts der zahlreichen gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben wurde ein Fachbüro beauftragt, eine nachvollziehbare und rechtssichere Kalkulation vorzulegen.
Im Fokus der Neuberechnung sind aber nur vier der insgesamt fünf Gebührenhaushalte. Sie haben ein Aufwandsvolumen von rund 3,8 Millionen Euro und einen Anteil von insgesamt 23 Prozent am Gesamthaushalt der Nationalparkstadt. Der Gebührenhaushalt Kindergärten/Jugendeinrichtungen wird wegen der beschlossenen Gebührenbefreiung bei der überarbeiteten Kalkulation komplett außer Acht gelassen. Das kalkulierte Defizit beträgt in diesem Bereich in 2022 rund 1,4 Millionen Euro.
Jeweils zum Ende eines auslaufenden Haushaltsjahrs sieht der „jährliche Report“ eine Überprüfung der Gebühren vor. Bei Handlungsbedarf können Änderungen somit rechtzeitig bei den Haushaltsberatungen diskutiert werden. höh