XV 2021 13. 05. Höringhausen – Wichtige Informationen von Ihrem Ortsbeirat

Ortsbeirat Höringhausen 06. Mai 2021

Wichtige Informationen von Ihrem Ortsbeirat

Liebe Mitbürger*innen!

Die Windenergiepark Höringhausen GmbH, Hauptstraße 2–4, 77704 Oberkirch hat beim Regierungspräsidium Kassel einen Antrag auf Erteilung einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftan-lagen (WKA) des Typs Vestas V162, Nennleistung je 5,6 MW, Gesamthöhe 247 m, Nabenhöhe 166 m in der Stadt Waldeck, Landkreis Waldeck-Frankenberg gestellt.

WKA N02 Gem. Höringhausen, Flur 24, Flurstück 4

WKA N03 Gem. Höringhausen, Flur 26, Flurstück 6,5

WKA S02 Gem. Höringhausen, Flur 28, Flurstück 1/4; Flur 29, Flurstück 10/3

WKA S03 Gem. Höringhausen, Flur 29, Flurstück 11/1

Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung im „Langen Wald“ er-richtet und in Betrieb genommen werden.
Der „Lange Wald“ ist der Höhenrücken mit nach Westen sehr steilen und verwinkelten Hängen, die nach Osten seichter abfallen. Die höchsten Punkte sind der Tanzplatz mit 472m ü. NN und der Gipfel des Langenscheides mit 447 m ü. NN.
Für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen ist von einer dauerhaften Rodungsfläche von ca. 6 ha Waldfläche auszugehen.

Dieses derzeit laufende Genehmigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, in wel-chem jeder Bürger, der seine Rechte durch die Erteilung der beantragten Genehmi-gung beeinträchtigt sieht, bis zum 28. Mai (letzter Tag) Einwendungen gegen die Er-teilung der Genehmigung erheben kann. Bedeutsam dabei ist, dass nur, wer Einwen-dungen erhoben hat, später auch berechtigt ist, gegen eine erteilte Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht klagen zu können. Die Kosten einer solchen Klage können – je nach Police – auch von einer privaten Rechtsschutzversicherung getragen werden. Das Erheben einer Einwendung an sich ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbun-den. Die Genehmigungsbehörde ist verpflichtet, sich mit jeder erhobenen Einwendung sachlich auseinanderzusetzen.

Falls Sie durch die Genehmigung des Windparks Ihre Rechte beeinträchtigt sehen, so z. B. Ihr Recht auf Schutz Ihrer Gesundheit, können auch Sie selbst Einwendungen erheben. Das geht ganz einfach. Schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Kassel

Abteilung Umweltschutz Am alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

oder elektronisch an: E-Mail: Einwendungen_I_33-1@rpks.hessen.de

mit folgendem Betreff:

Einwendungen gegen den Antrag der Windenergiepark Höringhausen GmbH, Hauptstraße 2–4, 77704 Oberkirch zur Errichtung und den Betrieb von vier Wind-kraftanlagen in 34513 Waldeck, Gemarkung Höringhausen

Anschließend können Sie im Text all Ihre Bedenken formulieren.

Wichtig: Sie dürfen natürlich auch Einwendungen erheben, die bereits von anderen Personen vorgebracht wurden. Denn nur so erwerben auch Sie ggf. für dieses Thema ein spä-teres Klagerecht. Ob Sie dann später davon Gebrauch machen oder nicht, können Sie zu gegebener Zeit entscheiden. Um sich diese Entscheidungsfreiheit zu erhalten, müssen Sie allerdings Einwendungen erhoben haben. Wann sollten Sie das tun?

Am besten so zeitnah wie möglich. Ihr Schreiben muss bis zum 28. Mai 2021 beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein.

Sie haben noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ihr Ortsbeirat Höringhausen