2023 WLZ 19. 08. Ortsbeirat drängt auf Tempo 30

Risiko für Fußgänger in unübersichtlicher Kurve der Ortsdurchfahrt
VON CONNY HÖHNE

Überqueren braucht Geduld und schnelle Füße: Die Höringhäuser stöhnen über Verkehrsbelastung und hohe Geschwindigkeiten auf der Hauptstraße und fordern die Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Zone von der Grundschule bis hinter den Dorfladen. Foto: Höhne

Waldeck-Höringhausen – Das hohe Verkehrsaufkommen auf der Ortsdurchfahrt ist aus Sicht des Ortsbeirats ein ernstes Problem. Insbesondere in der unübersichtlichen Ortsmitte in der scharfen Kurve am Abzweig zur Kreisstraße 17 ist ein Überqueren der Hauptstraße ein Geduldsspiel und birgt gerade für Senioren und Kinder Risiken, wenn Autos und Lkw flott unterwegs sind. Der Ortsbeirat drängt auf Tempo 30.

Bei einem Pressetermin an einem Wochentag um 18 Uhr am Dorfladen zeigt sich, was die Höringhäuser umtreibt: Lebhafter Pkw- und Lkw-Verkehr in beiden Richtungen macht ein Überqueren der Hauptstraße schwer. Hinzu kommen stetig Abbieger zur und von der K 17 (Alrafter Straße). Abgefahrene Bordsteine und lose Pflastersteine vor dem Dorfladen lassen erahnen, wie rasant einige um die enge Kurve manövrierten und dabei sogar den Fußgängerweg schnitten.

Der Ortsbeirat habe in 2021 einstimmig eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße angeregt, erinnert Ortsvorsteher Uwe Wagner: „Fußgänger auf dem Weg zum Dorfladen, der Bank-SB-Stelle oder Kinder auf dem Schulweg können die Fahrbahn nicht gefahrlos überqueren. Der fließende Verkehr ist nicht einsehbar.“ Immer wieder komme es zu gefährlichen Situationen. Der stellvertretende Ortsvorsteher Falk Elkmann meint: „Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h kann die Reaktionszeit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht werden.“ Gedacht ist an eine Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Zone von der Schule bis zur ehemaligen Bankfiliale. Der Magistrat der Stadt Waldeck wurde schon in 2021 gebeten, diese Problematik der Verkehrsbehörde darzustellen, getan habe sich aber nichts. Ein Tempo-Limit wurde von Hessen Mobil und der Verkehrsbehörde des Landkreises abgelehnt, sagte Bürgermeister Jürgen Vollbracht auf WLZ-Nachfrage.

Landrat schlägt Verkehrserhebung vor
Landrat Jürgen van der Horst machte gegenüber der WLZ wenig Hoffnung: „Die Anordnung von Tempo-30-Zonen darf sich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs – das sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.“ Da es sich bei der Hauptstraße um eine Landesstraße handelt, „ist eine Anordnung von Tempo 30 grundsätzlich nicht zulässig“. Das sei nur bei besonderer Gefahrenlage möglich, wie bei Unfallhäufungen oder vor schutzwürdigen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime). Van der Horst: „Für den weiteren Straßenabschnitt von der Grundschule bis zur ehemaligen Bankfiliale sind die Ausnahmekriterien nicht erfüllt.“
Der Landrat sicherte jedoch zu, Hessen Mobil um eine verdeckte Verkehrserhebung in der Kurve zu bitten und die Erkenntnisse im Nachgang mit den Fachbehörden zu erörtern. Dr. Hellwig Kamm, Pressesprecher des Bad Arolser Straßen- und Verkehrsmanagements, stellte klar, dass Anordnungen zu Tempo-Limits grundsätzlich von der Verkehrsbehörde erfolgen. Hessen Mobil als beteiligte Behörde werde um Stellungnahme gebeten. Zur aktuell angesprochenen Verkehrssituation „liegen uns keine Informationen von der Verkehrsbehörde, dem Ordnungsamt oder der Polizei über Sicherheitsdefizite vor“, merkte Kamm an. „Auch eine etwaige Häufung von Unfällen konnten wir selbst nicht feststellen, noch wurden uns solche von der Polizei mitgeteilt.“
Waldecks Bürgermeister Jürgen Vollbracht begrüßt eine Verkehrserhebung. „Die gefühlte Geschwindigkeit ist oft anders als die gemessene.“ Auf Grundlage der tatsächlichen Ergebnisse könnten weitere Schritte diskutiert werden.  höh